Mietvertrags-Bedingungen der Firma Müller Stapler GmbH in 6820 Frastanz, Galinastraße 29
Die Firma Müller Stapler GmbH in 6820 Frastanz, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet zu den umseitigen und nachfolgenden Bedingungen die umseitig näher bezeichneten Mietgegenstände.
1.
Der Mieter erkennt an, daß sich das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übernahme in einwandfreiem Zustand befindet. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt am vereinbarten Tage in ordnungsgemäßem und vollständig gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
2.
Der Mieter hat das Mietobjekt entsprechend der Bedienungsanleitung sachgemäß zu behandeln. Es darf nicht überlastet werden. Der Mieter ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Einsatz des Mietobjektes sicherzustellen.
3.
Der Mieter ist verpflichtet elektromotorische Fahrzeuge bei einem einschichtigem Einsatz ¼-jährlich (gerechnet vom Mietbeginn bei Mietdauer über 3 Monaten) nach Terminabsprache vom Vermieter in der Normalarbeitszeit warten und bei Bedarf aufgrund gebrauchstypischer Abnutzung sofort reparieren zu lassen, ohne für diese Zeit (bis zu 24 Stunden) Anspruch auf ein Ersatzgerät zu haben.
4.
Das Mietobjekt darf nicht betrieben werden:
a)von Personen, die über keine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, unter Einfluß von Alkohol oder berauschenden Mitteln stehen oder übermüdet sind, von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
b)wenn der Mieter nicht sichergestellt, daß sämtliche Vorschriften über die bestimmungs- oder ordnungsgemäße Verwendung des Mietgegenstandes im Innenbetrieb eingehalten werden und er hierfür die volle Gewähr übernimmt. Zu diesen Vorschriften gehören z.B. die Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV).
c)außerhalb des Werksgeländes.
5.
Die Anlieferung des Mietobjektes an den vom Mieter bestimmten Einsatzort, das Verbleiben des Mietobjektes am Einsatzort bis Mietende und die Rücklieferung nach Beendigung des Mietverhältnisses an den vom Vermieter zu bestimmten Standort erfolgt auf Gefahr und Kosten des Mieters.
Auch die Treibstoffkosten sowie die Endreinigung nach extrem schmutzigem Einsatz (z.B. auf einer Baustelle) werden separat berechnet. Die Kosten für die Ladung der Batterie während der Mietzeit trägt der Mieter. Eine Änderung des Einsatzortes bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Mietzeitraum endet an dem Zeitpunkt, an dem das Mietobjekt vollständig bei dem Vermieter oder an dem von ihm bestimmten Standort eingetroffen ist.
6.
Benutzt der Mieter das Mietobjekt länger als für eine normale Personalschicht(max. 9Stunden), so wird für jede weitere Schicht eine zusätzliche Gebühr von 75%der festgelegten Tagesmiete erhoben, sofern die Verstärkung der Einsatzzeit pro Monat über 10Tage hinausgeht. Der Mieter hat die Verstärkung der Einsatzzeit binnen 14 Tagen dem Vermieter anzuzeigen.
7.
Das Mietverhältnis kann seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden, wenn:
a) der Mieter seine Zahlung einstellt oder mit der Miete länger als 14 Tage im Rückstand ist,
b) gegen den Mieter ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird
c) der Mieter um ein Moratorium nachgesucht hat,
d) der Mieter das Mietobjekt einem Dritten unbefugt überlässt,
e) der Mieter das Mietobjekt vertragswidrig gebraucht,
f) der Mieter das Mietobjekt durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht gefährdet.
Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter schadens ersatzpflichtigt in Höhe der Differenz zwischen den noch ausstehenden Mietraten und den anderweitig erzielten Nettoeinnahmen bzw. dem erzielten Netto Veräußerungserlös. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
8.
Der Vermieter hat im Falle der Kündigung das Recht, das Mietobjekt sofort abholen zu lassen. Zu diesem Zweck gestattet der Mieter dem Vermieter oder einem von diesem Bevollmächtigtem schon jetzt den Zugang zu seinen Geschäftsräumen und duldet in einem solchen Fall die Wegnahme der Mietsache, ohne daraus irgendwelche Rechte (z.B. wegen etwaig verbotener Eigenmacht) herleiten zu können. Die Damit verbundenen Kosten (Fracht, Nebengebühren etc.) gehen zu Lasten des Mieters.
9.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes, des Diebstahls, der Beschädigung und der Vernichtung des Mietobjektes während des Transportes, sei es auf eigener oder fremder Achse oder während des Betriebes ( z.B. auch durch Maschinenbruch oder Zusammenstoß ) trägt der Mieter, wenn nicht der Vermieter dies zu vertreten hat. Dieses Risiko ist vom Mieter zu versichern. Die Haftung gilt auch, wenn dritte, in seinem Risikobereich fallenden Personen tätig werden (Erfüllungsgehilfen u.ä.). In diesem Sinne hat er stets auch ein Mietverschulden zu vertreten. In den in dieser Ziffer geregelten Fällen kann der Vermieter die entstandenen Schäden auf Kosten des Mieters beseitigen.
Wird das Mietobjekt in beschädigtem Zustand zurückgegeben, so verpflichtet sich der Mieter, eine der Miete entsprechende Entschädigung bis zu dem Zeitpunkt an den Vermieter zu zahlen, zu dem das gemietete oder ein neues Mietobjekt dem Vermieter für die Vermietung zur Verfügung steht.
10.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Mietobjektes dem Mieter oder einem Dritten entstehen, sowie für Schäden, die durch eine verspätete Übergabe des Mietobjektes oder durch einen Motorschaden oder aus sonstigen Gründen entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von etwaigen Ansprüchen freizustellen.
11.
Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dgl. Rechte an der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und insbesondere den Dritten von der Eigentumslage zu informieren.
12.
Jede Änderung dieses Vertrages sowie mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden.
13.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck
Der Vermieter:
MÜLLER STAPLER GmbH
Galinastraße 29
6820 Frastanz
ATU36517505
Telefon: +43 (0)5522 / 511 70
Fax: +43 (0)5522 / 511 10
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