Mietvertragsbedingungen

Mietvertrags-Bedingungen der Firma Müller Stapler GmbH in 6820 Frastanz, Galinastraße 29

Die Firma Müller Stapler GmbH in 6820 Frastanz, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet zu den umseitigen und nachfolgenden Bedingungen die umseitig näher bezeichneten Mietgegenstände.
1.
Der Mieter erkennt an, daß sich das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übernahme in einwandfreiem Zustand befindet.  Er verpflichtet sich, das Mietobjekt am vereinbarten Tage in ordnungsgemäßem und vollständig gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
2.
Der Mieter hat das Mietobjekt entsprechend der Bedienungsanleitung sachgemäß zu  behandeln.  Es darf nicht überlastet werden.  Der Mieter ist verpflichtet,  den ordnungsgemäßen Einsatz des Mietobjektes sicherzustellen.
3.
Der Mieter ist verpflichtet elektromotorische Fahrzeuge bei einem einschichtigem Einsatz ¼-jährlich (gerechnet vom Mietbeginn bei Mietdauer über 3 Monaten) nach Terminabsprache vom Vermieter in der Normalarbeitszeit warten und bei Bedarf aufgrund gebrauchstypischer Abnutzung  sofort reparieren zu lassen, ohne für diese Zeit (bis zu 24 Stunden) Anspruch auf ein Ersatzgerät zu haben.
4.
Das Mietobjekt darf nicht betrieben werden:
a)von Personen, die über keine entsprechende Fahrerlaubnis  verfügen,  unter Einfluß  von  Alkohol oder berauschenden Mitteln stehen oder übermüdet sind, von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
b)wenn der Mieter nicht sichergestellt,  daß sämtliche Vorschriften über die  bestimmungs-  oder  ordnungsgemäße Verwendung des Mietgegenstandes im Innenbetrieb eingehalten  werden und er hierfür die volle Gewähr übernimmt. Zu diesen Vorschriften gehören z.B. die Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV).
c)außerhalb des Werksgeländes.
5.
Die Anlieferung des Mietobjektes an den vom Mieter bestimmten  Einsatzort,  das Verbleiben  des Mietobjektes am Einsatzort bis Mietende und die Rücklieferung nach Beendigung des Mietverhältnisses  an  den  vom Vermieter zu bestimmten Standort erfolgt auf Gefahr  und Kosten des Mieters. 
Auch die Treibstoffkosten sowie die  Endreinigung  nach  extrem  schmutzigem Einsatz (z.B.  auf einer Baustelle)  werden separat  berechnet.  Die Kosten für die  Ladung der Batterie während der Mietzeit trägt der Mieter. Eine Änderung des Einsatzortes bedarf  der Zustimmung des Vermieters. Der Mietzeitraum endet an dem Zeitpunkt, an dem das Mietobjekt  vollständig bei dem  Vermieter oder an dem von ihm bestimmten Standort eingetroffen ist.
6.
Benutzt  der  Mieter  das  Mietobjekt  länger als für eine normale Personalschicht(max. 9Stunden), so wird für jede weitere Schicht eine zusätzliche Gebühr von 75%der festgelegten Tagesmiete erhoben, sofern die Verstärkung der Einsatzzeit pro Monat über 10Tage hinausgeht. Der Mieter hat die Verstärkung der Einsatzzeit binnen 14 Tagen dem Vermieter anzuzeigen.
7.
Das Mietverhältnis kann seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden, wenn:
a) der Mieter seine Zahlung einstellt oder mit der Miete  länger als  14 Tage  im Rückstand ist,
b) gegen den Mieter ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird
c) der Mieter um ein Moratorium nachgesucht hat,
d) der Mieter das Mietobjekt einem Dritten unbefugt überlässt,
e) der Mieter das Mietobjekt vertragswidrig gebraucht,
f) der Mieter das Mietobjekt durch Vernachlässigung  der ihm  obliegenden Sorgfaltspflicht gefährdet.
Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter schadens ersatzpflichtigt in Höhe der  Differenz  zwischen  den noch ausstehenden Mietraten und den  anderweitig erzielten Nettoeinnahmen bzw. dem  erzielten Netto Veräußerungserlös. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
8.
Der Vermieter hat im Falle der Kündigung das Recht, das Mietobjekt sofort abholen zu lassen.  Zu diesem  Zweck  gestattet  der  Mieter  dem  Vermieter  oder  einem  von diesem Bevollmächtigtem schon jetzt den Zugang zu seinen Geschäftsräumen und duldet in einem solchen Fall  die Wegnahme der Mietsache, ohne daraus irgendwelche Rechte (z.B. wegen etwaig verbotener Eigenmacht) herleiten zu können. Die Damit verbundenen Kosten (Fracht, Nebengebühren etc.)  gehen  zu  Lasten des Mieters.
9.
Die  Gefahr  des zufälligen Unterganges, des Verlustes, des  Diebstahls, der Beschädigung und der Vernichtung des  Mietobjektes  während  des Transportes,  sei es auf eigener oder  fremder Achse oder während des  Betriebes  ( z.B. auch  durch Maschinenbruch   oder  Zusammenstoß )  trägt  der Mieter, wenn nicht der Vermieter  dies zu vertreten hat.  Dieses  Risiko ist  vom Mieter zu versichern. Die Haftung gilt auch,  wenn dritte, in seinem  Risikobereich fallenden  Personen tätig werden (Erfüllungsgehilfen u.ä.).  In  diesem  Sinne hat er stets auch ein  Mietverschulden zu  vertreten. In den in dieser Ziffer geregelten Fällen kann der Vermieter die entstandenen Schäden auf Kosten des Mieters beseitigen.
Wird das Mietobjekt in beschädigtem Zustand zurückgegeben, so verpflichtet sich der Mieter, eine der Miete entsprechende Entschädigung bis zu dem Zeitpunkt an den Vermieter zu zahlen,  zu dem das gemietete oder ein neues Mietobjekt dem  Vermieter für  die  Vermietung  zur Verfügung steht.
10.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die  im  Zusammenhang mit  dem Betrieb  des  gemieteten Mietobjektes dem Mieter oder einem Dritten entstehen, sowie für Schäden,  die durch eine verspätete Übergabe des Mietobjektes oder durch einen Motorschaden  oder aus  sonstigen Gründen  entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von etwaigen Ansprüchen freizustellen.
11.
Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dgl. Rechte an der Mietsache  geltend  machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter  unverzüglich  schriftlich Anzeige zu  erstatten und insbesondere den Dritten von der Eigentumslage zu informieren.
12.
Jede Änderung dieses Vertrages sowie mündliche Absprachen  bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden.
13.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck

Der Vermieter:
MÜLLER STAPLER GmbH
Galinastraße 29
6820 Frastanz
ATU36517505


Telefon: +43 (0)5522 / 511 70
Fax: +43 (0)5522 / 511 10